Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zum 9. November 2021

Höhere Bußgelder für Falschparker

Am 19.10.2021 sind verschiedene Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderungen treten am 9. November 2021 in Kraft.
Die Bußgelder für Park- und Halteverstöße werden erhöht, neue Tatbestände eingeführt.
Eine auszugsweise Übersicht der insoweit ab dem 9.11.2021 geltenden Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister (FAER) finden Sie nachstehend:

Regelsatz in €Punkte
im FAER
Park- und Halteverstöße
Unzulässig im Halteverbot geparkt25 €
– länger als 1 Stunde40 €
– mit Behinderung40 €
– länger als 1 Stunde mit Behinderung50 €
Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten55 €
– mit Behinderung70 €1
– mit Gefährdung80 €1
– mit Sachbeschädigung100 €1
In „zweiter Reihe“ geparkt55 €
– mit Behinderung80 €1
– mit Gefährdung90 €1
– mit Sachbeschädigung110 €1
– länger als 15 Minuten85 €1
– länger als 15 Minuten mit Behinderung90 €1
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt55 €
– und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1
Unberechtigt auf Schwerbehindertenparkplatz geparkt55 €
Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt55 €
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharingfahrzeuge geparkt55 €
Unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt55 €
– mit Behinderung70 €1
– mit Gefährdung80 €1
– mit Sachbeschädigung100 €1
– länger als 1 Stunde70 €1
– länger als 1 Stunde mit Behinderung80 €1
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten55 €
– mit Behinderung70 €1
– mit Gefährdung80 €1
– mit Sachbeschädigung100 €1
Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer
– bis zu 30 Minuten20 €
– bis zu 1 Stunde25 €
– bis zu 2 Stunden30 €
– bis zu 3 Stunden35 €
– länger als 3 Stunden40 €
Kategorie: Verkehrsrecht